VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
- Allgemeines
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer gelten. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung in einer EDV-Anlage gespeichert.
- Angebote
Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Muster sind nur unverbindliche Proben zur Ansicht. Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
- Lieferbedingungen
Die Liefertermine, seien sie vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd ohne Verbindlichkeit. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
Wird uns vom Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die vorstehende Haftungsregelung gilt nicht, wenn ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Lieferung in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet. Teillieferungen gelten als selbständige Geschäfte. Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf. Mindermengenzuschlag: bei einem Netto-Warenwert unter 100 € berechnen wir 10 % Mindermengenzuschlag.
- Versand
Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware ab Werk bzw. Lager Grünstadt zum Bestimmungsort verbunden sind. Soweit der Käufer eine besondere Versandart oder Transportversicherung ausdrücklich wünscht, berechnen wir eventuelle Mehrkosten. Sofern uns der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt, versenden wir stets nach unserem Ermessen.
- Zahlungsbedingungen
Online Geschäft: Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse. Der Versand wird ausgeführt sobald der Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer auf unserem Konto eingegangen ist.
Generell: Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Bankeinzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto.
Bei Zielüberschreitungen werden 0,67 % Zinsen pro Monat berechnet und eine Bearbeitungsgebühr von 10,– € pro Beleg. Ferner sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht als Stundung; ihre Annahme erfolgt nicht an Erfüllungsstatt. Sämtliche aus der Wechsel Hereinnahme entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Preise
Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich Verpackung ohne zusätzliche Rabatte. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Satz ausgewiesen und berechnet.
Online Geschäft: Ab einen Nettowert von 50,– € pro Auftrag liefern wir im Inland frei Haus; das heißt auf eigene Kosten; durch diese Kostenregelung wird die Regelung der Gefahrtragung in Ziffer 4 dieser Bedingungen nicht berührt.
Generell: Ab einen Nettowarenwert von 2.000,– € pro Auftrag liefern wir im Inland „frei Haus“, d.h. auf eigene Kosten; durch diese Kostenregelung wird die Regelung der Gefahrtragung in Ziffer 4 dieser Bedingungen nicht berührt.
Bei Dauerschuldverhältnissen oder Lieferungen, die für länger als einen Monat im Voraus vereinbart sind, behalten wir uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, soweit sich unsere Einkaufspreise oder Herstellungskosten geändert haben.
- Rücktrittsrecht
Wir werden von unseren Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. wegen Scheck- oder Wechselprotest, Klagen von dritter Seite, entstehen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist. Im Falle von nicht zu vertretenden Stockungen bei der Anlieferung sind wir zur Verlängerung der Lieferfrist berechtigt. Stattdessen können wir auch die Liefermengen anpassen, sofern nicht der Käufer nachweist, dass er an Teillieferungen kein Interesse hat. Im Falle einer wesentlichen Verteuerung der Rohstoffe können wir von dem bestätigten Auftrag zurücktreten. Der Käufer kann hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Mängelgewährleistung
Wir leisten für erkennbare und verborgene Mängel innerhalb von 12 Monaten nach dem Tag des Eingangs der Ware am Bestimmungsort dadurch Gewähr, dass – nach unserer Wahl – Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgt.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz für vergebliche Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen schriftliche Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt.
- Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung vom vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus den in Ziffer 9 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Sie gelten ebenso wenig für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
- Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen bei uns oder in den Werken unserer Zulieferer, behördliche Anordnungen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aufstand, Streiks, Aussperrung, Entwertung der Währung und vergleichbare Umstände berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfrist und, sofern sich die Störungen auf unbestimmte Zeit hinziehen, zur Annullierung des bestätigten Auftrags, der Käufe kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
- Umtausch
Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- oder Portokosten sowie Kosten für Neuverpackungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
Bei Waren-Rücknahmen aus Kulanz werden zusätzlich zu den anfallenden Kosten der Neuverpackung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; in der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. In einer Pfändung der Kaufsache durch uns liegt dagegen stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Interventionsklage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unverarbeitet oder verarbeitet weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. Solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt, bleibt er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Unsere Befugnis zur Forderungseinziehung bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung oder Verbindung. Das Eigentumsrecht oder Miteigentumsrecht tritt der Käufer im Voraus hiermit an uns ab. Der Erwerb des Verarbeitungseigentums ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach § 950 BGB. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Co-Branding
Ein Co-Branding ist nicht gestattet. Co-Branding bedeutet den Weitervertrieb der mit unserer Marke versehenen Ware unter Hinzufügung der eigenen Marke. Abweichungen hiervon müssen vertraglich geregelt werden.
- Embargo und Sanktionen
Der Käufer sichert zu, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder der Käufer noch eine natürliche oder juristische Person, die Eigentümer des Käufers ist oder den Käufer rechtlich oder tatsächlich kontrolliert, Sanktionen unterliegt. Sanktionen umfassen alle Finanzsanktionen und Handelsembargos, die vom UN-Sicherheitsrat, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten oder einer anderen souveränen Regierung beschlossen werden. Sollte im Zuge der Durchführung des Vertrags eine Änderung diesbezüglich eintreten, ist der Käufer verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist, soweit der Käufer Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, Grünstadt.
- Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) oder sonstige internationale Regelungen finden keine Anwendung.
- Salvatorische Klausel
Ist irgendeine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.